ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
RADICAL INK LECHASCHAU
TATTOO-PIERCING
PermanentMakeup(PMU)
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden.
Für alle Leistungen des Tattoostudios Radical Ink Lechaschau an Kunden
gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflich-
ten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung
möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 1 Allgemein:
•
Wir tätowieren und piercen Kunden erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bodypiercings sind bereits ab dem 14. Lebensjahr mit Einverständnis
des Erziehungsberechtigten möglich.
•
Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet
abzulehnen.
•
Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine
Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben.
Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und
Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie
simuliert werden. Dies gilt ebenso für Permanent Makeup.
§ 2 Geschäftszeiten:
•
Unsere allgemeinen Geschäftszeiten sind:
MO-SA: nach Vereinbarung
SO und Feiertage: geschlossen
§ 3 Pflichten des Tattoostudios Radical Ink Lechaschau:
•
Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur
Nachbehandlung seines Tattoos/Piercings und PMUs. Eine Pflegeanleitung wird vor
oder nach dem jeweiligen Eingriff ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen
zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken
des Tätowierens/Piercens/PMUs informiert.
•
Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Einweg-Nadeln, sterilisiertes
Zubehör, sowie hygienische Artikel. Des Weiteren
benutzen wir nur Tattoo/PMU-Farben gemäß der RAPEX-Liste.
§ 4 Pflichten des Kunden:
•
24 Stunden vor dem Tätowier/Piercing/PMU-Termin sollte der Kunde keinen Kaffee
oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die
Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren/Piercen/PMU stark bluten
könnte und somit die Pigmente nicht richtig in die Haut eingebracht werden
können. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.
•
Wir behandeln keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
stehen.
•
Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowier/Piercing/PMU-Termin keinen
Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben
Nebenwirkungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.
•
Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowier/Piercing/PMU-Vorgang
vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten
sowie weitere entstandene Kosten zu verrechnen.
•
Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente
oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
•
Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für
Folgeschäden.
§ 5 Preise:
•
Der Preis für ein Tattoo/Piercing/PMU wird immer individuell festgelegt und kann
auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen.
Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle,
dem technischen Grad des Motives und schlussendlich dem daraus
resultierendem Zeitaufwand bis zur Fertigstellung und Versorgung
des Tattoos. Eine pauschale Preisangabe für Tattoos ist nicht möglich.
Angaben zu voraussichtlich entstehenden Kosten sind deshalb nicht bindend.
•
Der Mindesttattoowert beläuft sich auf € 150.-
Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar.
•
Eventuell erforderliche "TouchUp"-Termine (siehe §14) für Tattoos sind
innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben
Jahr ist dies anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem
ursprünglichen Tattoopreis aus.
•
Wir empfehlen eine visuelle Nachkontrolle, des abgeheilten Tattoos/PMU nach
ca.4-6 Wochen, in Absprache mit unserem Studio.
•
Sollte es wiederholt (öfter als 2x) auftreten, dass sich ein Kunde mehrere
Designs anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalten wir uns
das Recht vor, dem Kunden diese Designarbeit in Rechnung zu stellen.
•
Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives,
sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller
Entwürfe für diesen. Im Regelfall sind diese Leistungen
bereits im Gesamtpreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt
10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.
Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
§ 6 Terminabsprache und Bestätigung:
•
Zur Terminfixierung ist je nach Ausmaß/Größe des Tattoos eine
entsprechende Anzahlung nötig, die für die Vorarbeit/Designerstellung dient.
•
Wenn die geleistete Anzahlung bei uns eingegangen ist und der Termin
danach abgesagt wird, zahlen wir die Anzahlung nicht wieder aus. Die Anzahlung
gilt dann für max. 2 Terminverschiebungen. Bei einer dritten Verschiebung
verfällt diese und wird als Aufwandsentschädigung verrechnet. Bei einem Storno
wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung verrechnet.
•
Wird ein bestätigter Termin nicht spätestens 5 Tage vor der Sitzung
schriftlich per email abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der
Termin so kurzfristig nicht mehr neu belegt werden und kann. Des Weiteren wird bei
einer erneuten Terminabsprache, für dasselbe Tattoo, die bereits geleistete Anzahlung
für den ersten, nicht fristgerecht abgesagten Termin, nicht berücksichtigt.
•
Der Betrag für die jewilige Sitzung ist am gleichen Tag fällig und ist nach
dem Sitzungsende bar zu bezahlen.
•
Sollte es zu unvorhersehbaren Problemen mit dem Kunden kommen - z.B. Unzuver-
lässigkeit, nicht angemessenes Verhalten, Beleidungen oder Änliches - die aus
unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht
wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden den damit
verbundenen Aufwand in Rechnung zu stellen bzw die geleistete Anzahlung
als Aufwandsentschädigung einzubehalten.
§ 7 Der Termin
•
Wir bitten darum, dass jeder Kunde pünktlich, zum Termin erscheint.
Ein verfrühtes Erscheinen ist nicht nötig.
•
Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um
eine rechtzeitige Benachrichtigung.
•
Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem
Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu
kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig.
Die dafür geleistete Anzahlung wird als Minderung der Geschäftsausfalls
einbehalten.
•
Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt. Bei nicht akzeptablen
Fällen wird die Behandlung nicht ausgeführt. Die für den Termin geleistete Anzahlung
wird als Minderung der Geschäftsausfalls einbehalten.
§ 8 Begleitung zum Termin
•
Wenn der Kunde gerne eine Begleitperson mitbringen möchte,
müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.
•
Die Begleitperson/en sind aus hygienischen Gründen dazu verpflichtet
sich ausschließlich im Empfangsbereich aufzuhalten.
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Kinder als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.
§ 10 Aktionen:
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Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträg-
lich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden.
§ 11 Gutscheine:
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Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden.
Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
Eine Rückgabe derer ist ebenfalls ausgeschlossen.
§ 12 Bildrechte:
•
Die Tattoomotive werden fast ausschließlich selber entworfen, außer
der Kunde wünscht ein ganz spezielles Motiv, dessen Vorlage er bereits
besorgt hat.
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Selbstentworfene Tattoovorlagen sind Eigentum des Tattoostudios
Radical Ink Lechaschau und dürfen nicht
weiterverwendet oder mitgenommen werden.
•
Nach Fertigstellung des Tattoos/PMU auf der Haut des Kunden,
machen wir davon vor Ort ein Foto zur Archivierung, das wir event.
für Werbezwecke verwenden. Der Kunde verzichtet mit der
Zustimmung der AGBs auf die Rechte dieses Bildes.
§ 13 Pflege des Tattoos/PMU/Piercing:
•
Eine genaue Pflegeanleitung bekommt der Kunde von uns ausgehändigt.
Die Pflegeanleitung ist auch online unter www.radicalink.at einsehbar.
•
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. unsachgemäße Pflege,
nicht empfohlene Salben, Versorgung, falscher Sonnenschutz, usw.
•
Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen
kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind
möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur
Vermeidung ist die Pflegeanleitung unbedingt einzuhalten!
•
Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung/PMU/Piercing ärztlich
behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen keinerlei Kosten.
•
Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist ein „BlowOut“.
Dies bezeichnet das "Verlaufen" von Tattoofarbe unter der Haut bzw.
im Bindegewebe. Dies ist je nach Beschaffenheit/Empfindlichkeit der Haut
und der zu tätowierenden Körperstelle in seltenen Fällen möglich.
Im Vorfeld ist es dem Tätowierer nicht möglich, dies auszuschließen.
§ 14 Das "Touch Up"
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Das "Touch Up" ist eine Leistung bei Tattoos, die wir dem Kunden bieten um
eventuelle kleinere abheilungsbedingte Mängel oder verminderte Pigmentannahme,
trotz genauer Einhaltung der Pflegeanleitung, auszubessern.
•
In solchen Fällen ist ein einmaliges, punktuelles Auffrischen im
Preis wie bei § 5 beschrieben inkludiert und somit innerhalb eines
halben Jahres für den Kunden kostenlos.
•
Dieses Angebot erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowie-
rung nicht ordnungsgemäß gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt
genutzt wurde als von uns empfohlen und dadurch beispielsweise
Farbverlust entstanden ist.
•
Es erlischt auch, wenn der Kunde einen "TouchUp"-Termin hat,
diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
•
Wenn die Frist für das kostenlose "Touch Up" überschritten wurde,
bieten wir trotzdem jedem Kunden diese Möglichkeit.
In diesem Fall aber zu anteiligen Kosten.
•
Der Preis dafür setzt sich aus dem dafür benötigten
Zeitaufwand zusammen.
§ 15 Die Fertigstellung des Tattoos
•
Wenn der Kunde die Sitzung vor der Hälfte der Sitzungsdauer abbrechen
sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung von € 100,- einzufordern.
Dies ist als Minderung des damit verbundenen Geschäftsausfalls,
der nicht ersetzbar ist zu verstehen.
§ 16 Datenschutz
•
Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle
Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Tattoostudio
Radical Ink Lechaschau verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu
erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln
einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen
weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
§ 17 Haftungsausschluss
•
Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständni-
serklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den
Vertragsabschluss.
•
Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Scha-
densersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher
Art gegen das Tattoostudio Radical Ink Lechaschau und deren
Mitarbeiter geltend zu machen.
Stand vom 07.01.2019